Die Stiftung für die Bienen begünstigen
Viele Menschen tragen einen besonderen Wunsch in sich: Dass es denjenigen, die ihnen am Herzen liegen, gut geht – auch dann, wenn sie selbst nicht mehr da sind. Das wertvollste Erbe, das wir hinterlassen können, ist eine lebenswerte Zukunft für kommende Generationen. Doch angesichts des fortschreitenden Verlusts natürlicher Lebensräume ist genau das keine Selbstverständlichkeit mehr.
Gemeinsam haben wir die Kraft, etwas zu bewirken – für den Schutz der Natur, der Artenvielfalt und insbesondere der Bienen. Sie sind unverzichtbar für unser Ökosystem, doch ihr Überleben ist bedroht. Ein Testament oder Legat zugunsten der Stiftung für die Bienen stellt sicher, dass auch künftige Generationen in einer Welt voller Blüten, summender Wiesen und gesunder Natur leben können.
Indem Sie die Stiftung für die Bienen berücksichtigen, setzen Sie sich aktiv für den Schutz dieser wertvollen Bestäuber ein, erhalten ihre Lebensräume und tragen dazu bei, das ökologische Gleichgewicht zu bewahren.





Wir unterstützen Sie dabei, das weiterzugeben, was Ihnen wirklich am Herzen liegt: eine Zukunft, in der Bienen und Menschen im Einklang mit der Natur leben können.
Claudia Bregy-Eyer, Präsidentin Stiftungsrat Stiftung für die Bienen
Wie erstelle ich ein Testament und wie kann ich die Stiftung für die Bienen darin berücksichtigen?
Die Zusammenarbeit mit unserer Partnerorganisation DeinAdieu.ch ermöglicht Ihnen ganz unverbindlich und ohne Kosten ein Testament für Ihre persönliche Situation zu erstellen. Sie werden durch folgende drei Schritte geführt:
Erfassen Sie alle Erben
Legen Sie fest, wer, welchen Anteil Ihres Nachlasses erhält
Schreiben Sie die erstellte Vorlage von Hand ab
Ihr handschriftliches Testament sollten Sie gut auffindbar und geschützt aufbewahren (Vertrauensperson, Anwalt, Gemeinde).
Häufige Fragen
Schenkung zu Lebzeiten
Eine Schenkung bedeutet, dass Sie jemandem – einer Person oder einer Organisation wie der Stiftung für die Bienen – aus Ihrem eigenen Vermögen Geld oder einen Gegenstand schenken. Dies tun Sie zu Lebzeiten und ohne dafür etwas zurückzubekommen.
Berücksichtigung mit einem Legat
Mit einem Legat, auch Vermächtnis genannt, können Sie in Ihrem Testament festlegen, dass eine bestimmte Person oder Organisation etwas aus Ihrem Nachlass bekommt – zum Beispiel Geld oder einen Gegenstand. Diese Person oder Organisation nennt man Vermächtnisnehmer. Der Vermächtnisnehmer ist kein Erbe und gehört nicht zur Erbengemeinschaft. Das bedeutet, dass er sein Vermächtnis erhält, ohne warten zu müssen, bis alles unter den Erben aufgeteilt ist.
Sie können die Stiftung für die Bienen einfach bedenken, indem Sie folgenden Satz in Ihrem Testament festhalten:
«Aus meinem Nachlass ist ein Vermächtnis über xxx Franken an die Stiftung für die Bienen, Jakob Signer-Strasse 4, 9050 Appenzell, auszurichten.
Wie kann ich die Stiftung für die Bienen in meinem Testament als Miterbin einsetzen?
Sie können die Stiftung für die Bienen in Ihrem Testament als Miterbin einsetzen und ihr so einen bestimmten Anteil Ihres Nachlasses hinterlassen. Falls keine gesetzlichen Pflichterben vorhanden sind, kann die Stiftung auch als Alleinerbin bestimmt werden.
Möchten Sie die Stiftung für die Bienen als Mit- oder Alleinerbin berücksichtigen, könnten Sie dies in Ihrem Testament zum Beispiel so formulieren:
Als Miterbe: «Nach Ausrichtung aller Pflichtteile erhält die Stiftung für die Bienen, Jakob Signer-Strasse 4, 9050 Appenzell, den verbleibenden Nachlass.»
Alleinerbe: «Ich setzte die Stiftung für die Bienen, Jakob Signer-Strasse 4, 9050 Appenzell, als Alleinerbin ein.»
Was ist ein Testament?
Ein Testament ist ein Dokument, in dem Ihr letzter Wille festgehalten wird. Es muss vollständig von Hand auf neutralem Papier geschrieben werden, einschliesslich der Überschrift. Am Ende sollten Sie das Testament ebenfalls handschriftlich mit Datum und Ort versehen und eigenhändig unterschreiben.
Braucht es ein Testament?
Ein Testament zu erstellen bedeutet, dass Ihre Wünsche nach Ihrem Tod beachtet werden. Wenn Sie keine Kinder oder Verwandten haben und kein Testament hinterlassen, wird Ihr Nachlass automatisch an den Kanton oder Ihre Gemeinde übertragen.

