Ihr Antrag auf Unterstützung

Die Stif­tung für die Bie­nen bezweckt die För­de­rung von Pro­jek­ten, die sich für die Bie­nen (Honig- und Wild­bie­nen) als wich­ti­ge Bestäu­ber ein­set­zen und die Bio­di­ver­si­tät erhal­ten. Bit­te beach­ten Sie bei einem Gesuch nach­fol­gen­de Punkte. 

Stif­tungs­zweck

Die Stif­tung für die Bie­nen unter­stützt nur Gesu­che, die dem Stif­tungs­zweck nahe sind.

Spra­che und Kanal

Bit­te beach­ten Sie, dass Gesu­che nur per Email und in Deutsch ent­ge­gen­ge­nom­men werden.

Ent­schei­dungs­zeit­raum

Gesu­che kön­nen jeder­zeit ein­ge­reicht wer­den. Zu Pro­jekt­ge­su­chen tagt der Stif­tungs­rat zwei­mal pro Jahr.

Gesuch ein­rei­chen

1. Kurz­ge­such

Begin­nen Sie mit einem Kurz­ge­such, in dem Sie Ihr Anlie­gen knapp beschrei­ben. So kön­nen wir schnell prü­fen, ob Ihr Vor­ha­ben mit unse­rem Stif­tungs­zweck und unse­rer För­der­stra­te­gie über­ein­stimmt – für Sie und uns mit mini­ma­lem Auf­wand.

Für Orga­ni­sa­tio­nen: Bit­te geben Sie in Ihrem Kurz­ge­such auch die aktu­el­le Finan­zie­rungs­lücke an (Pro­jekt­bud­get abzüg­lich bereits zuge­sag­ter För­der­mit­tel).

Nach dem Absen­den erhal­ten Sie eine Bestä­ti­gungs-E-Mail. Falls die­se nicht ein­trifft, über­prü­fen Sie bit­te Ihre E‑Mail-Adres­se und Ihren Spamordner.

2. Wie weiter?

Falls Ihr Kurz­ge­such in Betracht kommt, for­dern wir per E‑Mail wei­te­re Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen an. Andern­falls erhal­ten Sie eine Absa­ge.

Nach voll­stän­di­ger Ein­rei­chung Ihres detail­lier­ten Gesuchs prü­fen wir die­ses sorg­fäl­tig. Da die­ser Pro­zess Zeit benö­tigt, bit­ten wir, von Rück­fra­gen abzu­se­hen. Wir mel­den uns, sobald eine Ent­schei­dung vorliegt.

3. Beschluss

Nach dem Beschluss des Stif­tungs­rats infor­mie­ren wir Sie per E‑Mail über eine Zusa­ge oder Absa­ge. Bit­te haben Sie Ver­ständ­nis, dass wir Absa­gen nicht begründen.

Das per­fek­te Fördergesuch

Was macht ein voll­stän­di­ges und gutes Gesuch aus?
Für die Bear­bei­tung Ihres Gesuchs benö­ti­gen wir fol­gen­de Unterlagen:

Infor­ma­tio­nen zur Pro­jekt­trä­ger­schaft (inkl. Sta­tu­ten, Nach­weis der Steu­er­be­frei­ung, aktu­el­le Jah­res­rech­nung und Bilanz)
Anga­ben zu den betei­lig­ten Personen
Pro­jekt­be­schrei­bung
Über­sicht der För­der­stel­len, bei denen bereits Gesu­che ein­ge­reicht wurden
Nach­weis über bereits zuge­sag­te Fördermittel
QR-Ein­zah­lungs­schein oder Bankangaben

Unter­stüt­zung für das Erstel­len eines Gesuchs erhal­ten Sie bei­spiels­wei­se bei Stif­tungSchweiz.

Noch Fra­gen?
Kon­tak­tie­ren Sie uns

Adres­se

Stif­tung für die Bie­nen, c/o Bie­nen­Schweiz
Jakob-Signer-Stras­se 4, 9050 Appenzell

Tele­fon

+41 71 780 10 50

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