Die Stif­tung für die Bie­nen begünstigen

Vie­le Men­schen tra­gen einen beson­de­ren Wunsch in sich: Dass es den­je­ni­gen, die ihnen am Her­zen lie­gen, gut geht – auch dann, wenn sie selbst nicht mehr da sind. Das wert­voll­ste Erbe, das wir hin­ter­las­sen kön­nen, ist eine lebens­wer­te Zukunft für kom­men­de Gene­ra­tio­nen. Doch ange­sichts des fort­schrei­ten­den Ver­lusts natür­li­cher Lebens­räu­me ist genau das kei­ne Selbst­ver­ständ­lich­keit mehr.

Gemein­sam haben wir die Kraft, etwas zu bewir­ken – für den Schutz der Natur, der Arten­viel­falt und ins­be­son­de­re der Bie­nen. Sie sind unver­zicht­bar für unser Öko­sy­stem, doch ihr Über­le­ben ist bedroht. Ein Testa­ment oder Legat zugun­sten der Stif­tung für die Bie­nen stellt sicher, dass auch künf­ti­ge Gene­ra­tio­nen in einer Welt vol­ler Blü­ten, sum­men­der Wie­sen und gesun­der Natur leben kön­nen.

Indem Sie die Stif­tung für die Bie­nen berück­sich­ti­gen, set­zen Sie sich aktiv für den Schutz die­ser wert­vol­len Bestäu­ber ein, erhal­ten ihre Lebens­räu­me und tra­gen dazu bei, das öko­lo­gi­sche Gleich­ge­wicht zu bewahren.

Wir unter­stüt­zen Sie dabei, das wei­ter­zu­ge­ben, was Ihnen wirk­lich am Her­zen liegt: eine Zukunft, in der Bie­nen und Men­schen im Ein­klang mit der Natur leben können.

Clau­dia Bregy-Eyer, Prä­si­den­tin Stif­tungs­rat Stif­tung für die Bienen 

Wie Sie uns berück­sich­ti­gen können

Schen­kung zu Lebzeiten

Wirk­sam und persönlich

Eine Schen­kung ermög­licht Ihnen, die Früch­te Ihrer Unter­stüt­zung selbst zu erle­ben.

Vor­tei­le:
- Ver­mö­gens­über­tra­gung bereits zu Leb­zei­ten
- Per­sön­li­che Nach­ver­fol­gung der Wir­kung Ihrer Spende

Legat

Ihr Ver­mächt­nis für die Bienen

Ein Legat ist mehr als eine Spen­de — es ist eine vor­aus­schau­en­de Geste der Ver­bun­den­heit. Sie kön­nen der Stif­tung für die Bie­nen wert­vol­le Ver­mö­gens­wer­te wie Immo­bi­li­en, Akti­en oder Kunst­samm­lun­gen zukom­men las­sen oder auch einen fixen Betrag.

Das Beson­de­re:
Ein Legat wird vor der Erb­tei­lung fest­ge­legt und gehört nicht zur klas­si­schen Erbmasse.

Erb­schaft

Blei­ben­de Wirkung

Durch eine Erb­schaft set­zen Sie ein Zei­chen für den Bie­nen­schutz.

Sie kön­nen die Stif­tung für die Bie­nen für einen pro­zen­tua­len Anteil Ihres Ver­mö­gens als Erbe ein­set­zen oder, falls kei­ne gesetz­li­chen Pflicht­er­ben vor­han­den sind, als Alleinerbin. 

Häu­fi­ge Fragen

Wir sind ger­ne für Sie da

Bit­te kon­tak­tie­ren Sie uns.

kontakt@bienenstiftung.ch
071 780 10 50 
Lic. iur. Mar­tin Schweg­ler, Rechts­an­walt
Zen­tral­prä­si­dent Bie­nen­Schweiz & 
Stif­tungs­rat Stif­tung für die Bienen
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