Die Stiftung für die Bienen begünstigen
Viele Menschen tragen einen besonderen Wunsch in sich: Dass es denjenigen, die ihnen am Herzen liegen, gut geht – auch dann, wenn sie selbst nicht mehr da sind. Das wertvollste Erbe, das wir hinterlassen können, ist eine lebenswerte Zukunft für kommende Generationen. Doch angesichts des fortschreitenden Verlusts natürlicher Lebensräume ist genau das keine Selbstverständlichkeit mehr.
Gemeinsam haben wir die Kraft, etwas zu bewirken – für den Schutz der Natur, der Artenvielfalt und insbesondere der Bienen. Sie sind unverzichtbar für unser Ökosystem, doch ihr Überleben ist bedroht. Ein Testament oder Legat zugunsten der Stiftung für die Bienen stellt sicher, dass auch künftige Generationen in einer Welt voller Blüten, summender Wiesen und gesunder Natur leben können.
Indem Sie die Stiftung für die Bienen berücksichtigen, setzen Sie sich aktiv für den Schutz dieser wertvollen Bestäuber ein, erhalten ihre Lebensräume und tragen dazu bei, das ökologische Gleichgewicht zu bewahren.




Wir unterstützen Sie dabei, das weiterzugeben, was Ihnen wirklich am Herzen liegt: eine Zukunft, in der Bienen und Menschen im Einklang mit der Natur leben können.
Claudia Bregy-Eyer, Präsidentin Stiftungsrat Stiftung für die Bienen
Wie Sie uns berücksichtigen können
Schenkung zu Lebzeiten
Wirksam und persönlich
Eine Schenkung ermöglicht Ihnen, die Früchte Ihrer Unterstützung selbst zu erleben.
Vorteile:
- Vermögensübertragung bereits zu Lebzeiten
- Persönliche Nachverfolgung der Wirkung Ihrer Spende
Legat
Ihr Vermächtnis für die Bienen
Ein Legat ist mehr als eine Spende — es ist eine vorausschauende Geste der Verbundenheit. Sie können der Stiftung für die Bienen wertvolle Vermögenswerte wie Immobilien, Aktien oder Kunstsammlungen zukommen lassen oder auch einen fixen Betrag.
Das Besondere:
Ein Legat wird vor der Erbteilung festgelegt und gehört nicht zur klassischen Erbmasse.
Erbschaft
Bleibende Wirkung
Durch eine Erbschaft setzen Sie ein Zeichen für den Bienenschutz.
Sie können die Stiftung für die Bienen für einen prozentualen Anteil Ihres Vermögens als Erbe einsetzen oder, falls keine gesetzlichen Pflichterben vorhanden sind, als Alleinerbin.
Häufige Fragen
Schenkung zu Lebzeiten
Eine Schenkung bedeutet, dass Sie jemandem – einer Person oder einer Organisation wie der Stiftung für die Bienen – aus Ihrem eigenen Vermögen Geld oder einen Gegenstand schenken. Dies tun Sie zu Lebzeiten und ohne dafür etwas zurückzubekommen.
Berücksichtigung mit einem Legat
Mit einem Legat, auch Vermächtnis genannt, können Sie in Ihrem Testament festlegen, dass eine bestimmte Person oder Organisation etwas aus Ihrem Nachlass bekommt – zum Beispiel Geld oder einen Gegenstand. Diese Person oder Organisation nennt man Vermächtnisnehmer. Der Vermächtnisnehmer ist kein Erbe und gehört nicht zur Erbengemeinschaft. Das bedeutet, dass er sein Vermächtnis erhält, ohne warten zu müssen, bis alles unter den Erben aufgeteilt ist.
Sie können die Stiftung für die Bienen einfach bedenken, indem Sie folgenden Satz in Ihrem Testament festhalten:
«Aus meinem Nachlass ist ein Vermächtnis über xxx Franken an die Stiftung für die Bienen, Jakob Signer-Strasse 4, 9050 Appenzell, auszurichten.
Einsetzung als Erbe
Sie können die Stiftung für die Bienen in Ihrem Testament als Miterbin einsetzen und ihr so einen bestimmten Anteil Ihres Nachlasses hinterlassen. Falls keine gesetzlichen Pflichterben vorhanden sind, kann die Stiftung auch als Alleinerbin bestimmt werden.
Möchten Sie die Stiftung für die Bienen als Mit- oder Alleinerbin berücksichtigen, könnten Sie dies in Ihrem Testament zum Beispiel so formulieren:
Als Miterbe: «Nach Ausrichtung aller Pflichtteile erhält die Stiftung für die Bienen, Jakob Signer-Strasse 4, 9050 Appenzell, den verbleibenden Nachlass.»
Alleinerbe: «Ich setzte die Stiftung für die Bienen, Jakob Signer-Strasse 4, 9050 Appenzell, als Alleinerbin ein.»
Das Testament
Ein Testament ist ein Dokument, in dem Ihr letzter Wille festgehalten wird. Es muss vollständig von Hand auf neutralem Papier geschrieben werden, einschliesslich der Überschrift. Am Ende sollten Sie das Testament ebenfalls handschriftlich mit Datum und Ort versehen und eigenhändig unterschreiben.
Braucht es ein Testament?
Ein Testament zu erstellen bedeutet, dass Ihre Wünsche nach Ihrem Tod beachtet werden. Wenn Sie keine Kinder oder Verwandten haben und kein Testament hinterlassen, wird Ihr Nachlass automatisch an den Kanton oder Ihre Gemeinde übertragen.